Hausordnung

Der Silverball Flipperclub Killwangen steht während den ordentlichen Öffnungszeiten jedem Clubmitglied und Gast zur Verfügung.

Alle haben sich ohne Ausnahme an die Hausordnung zu halten !

Das Silverball ist ein Non-Profit-Unternehmen.

 

  • Zutritt ist Jugendlichen ohne elterliche Begleitung erst ab 16 Jahren erlaubt.
  • Die Besucher, Gäste und Mitarbeiter sind mit dem in der Schweiz üblichem und nötigem Anstand zu behandeln.

  • Den Anweisungen des Club-Leiters (CL) ist immer strikte folge zu leisten,

  • Missachtung der Hausordnung hat ein sofortiger Verweis aus dem Clublokal zur Folge und kann je nach schwere des Vergehens mit einem Hausverbot auf unbeschränkte Zeit belegt werden, inkl. Meldung an die Kantonspolizei Aargau.

  • Die Hausordnung wird ohne Ausnahme durchgesetzt, nötigenfalls wird die Polizei bei Problemen zugezogen.

  • Auf dem ganzen Gelände ist im Schritt-Tempo zu fahren.

  • Der ganze Club unterliegt einer Reihe von behördlichen Auflagen, insbesondere dem Alkoholgesetz und wird auch so geführt !

  • Das Personal ist berechtigt, von Personen den Ausweis zur Altersidentifikation zu verlangen.

  • Alkoholisierten Personen wird der Zutritt zum Clublokal verwehrt.

  • Die Räumlichkeiten, Einrichtungsgegenstände und Geräte sind mit der gebührenden Sorgfalt zu behandeln bzw. zu benutzen.

  • Schäden die durch Besucher fahrlässig oder mutwillig verursacht werden, werden in Rechnung gestellt.

  • Das Ein- oder Ausschalten von Geräten, Beleuchtungen, Haustechnikgeräten und sonstigen Apparaturen ist strikte Verboten.

  • Technische- und Nebenräume dürfen nicht betreten werden.

  • Der Zugang hinter die Bar ist strikte verboten.

  • Die Geräte dürfen nach Verfügbarkeit zu den angeschriebenen Konditionen gespielt werden.

  • Defekte oder verdächtige, abnormale Zustände der Geräte sind sofort dem CL zu melden, in diesem Falle darf das Gerät eigenmächtig ausgeschaltet werden.

  • Das Mitbringen von Getränken und Esswaren ist nicht gestattet.

  • Für die Garderobe und mitgebrachte Gegenstände wird jede Haftung abgelehnt.

  • Für Unfälle jeglicher Art wird jede Haftung abgelehnt.

  • Der Warenlift darf unter keinen Umständen benutzt werden.
  • Der Gerichtsstand im Zusammenhang mit dem Flipperclub Silverball Killwangen, ist in jedem Fall Baden AG.

  • Wer sich im Flipperclub aufhält, erklärt sich mit den Bedingungen der Hausordnung als einverstanden.

 

Killwangen im Oktober 2021, diese Hausordnung ersetzt alle früheren Ausgaben.